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OLG Hamm, 30.06.2010 - II-8 UF 12/10 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vorsätzliche Unterhaltspflichtverletzung; unerlaubte Handlung; Schutzgesetz; Insolvenzverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 302 Nr. 1 InsO, 823 Abs. 2, 1361, 1601 ff. BGB, 170 StGB
Vorsätzliche Unterhaltspflichtverletzung; unerlaubte Handlung; Schutzgesetz; Insolvenzverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 170 StGB als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des durch sein Eingreifen die Gefährdung des Lebensbedarfs des Berechtigten verhindernden öffentlichen Versorgungsträgers; Möglichkeit des Gläubigers zur Anmeldung seines Anspruchs aus eigenem Recht gem. § 823 Abs. 2 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Borken, 23.12.2009 - 34 F 61/09
- OLG Hamm, 30.06.2010 - II-8 UF 12/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.2010 - IX ZB 163/09
Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2010 - 8 UF 12/10
Der Gläubiger hat deshalb im eröffneten Insolvenzverfahren die Möglichkeit, neben dem auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch auch seinen Anspruch aus eigenem Recht gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 170 StGB zur Tabelle anzumelden, um so den Anwendungsbereich des § 302 InsO zu eröffnen (BGH, Beschluss v. 11.5.2010 - IX ZB 163/09 -).
- OLG Hamm, 19.03.2012 - 8 UF 285/11
Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung; sachliche Zuständigkeit …
Zur Begründung trägt er vor, die Zuständigkeit der Familiengerichte für den Feststellungsantrag ergebe sich schon aus einer Entscheidung des Senats vom 30.06.2010 - 8 UF 12/10 -, in der die Zuständigkeit des Amtsgerichts nicht in Zweifel gezogen worden sei.- 8 UF 12/10 - geht allerdings fehl.